Erstfassung: 29.11.2003
Geändert am: 17.04.2010
1.
Name und Sitz der Vereinigung |
Die Vereinigung trägt den
Namen:
Ken Whyld Association (KWA) - (für die Bibliographie
des Schachspiels)
Der Sitz der Vereinigung ist Boechout, Belgien, die Rechtsform
ist ein nicht registrierter Verein.
(Postanschrift: Binnensteenweg 240, B-2530 Boechout, Belgien, c/o Guy
Van Habberney)
Präambel:
Die KWA ist eine nicht-kommerzielle
Organisation - alle Leistungen / Ausgaben des Vorstandes und
der Mitglieder erfolgen freiwillig und ohne
Kostenerstattung durch die KWA.
1)
Kurzfristig die Intensivierung der Kontakte
unter den Sammlern von Schachliteratur und den
Forschern und Institutionen, die sich mit Schachliteratur und Schachgeschichte
beschäftigen.
2)
Langfristig die Erstellung einer Datenbank
als universelle Bibliographie der Schachliteratur ausgehend
von der elektronischen Erfassung von vorhandenen Katalogen / Datenbanken
und der nachfolgenden Pflege / Ergänzung der Datensätze durch
die Mitglieder der Vereinigung.
3)
Eigene Publikationen / Unterstützung von Publikationen,
die sich mit schachhistorischen und schachbibliographischen Themen beschäftigen.
Unterstützung bei Neuauflagen / Reprints von wertvollen
Werken zu den gleichen Themen.
4)
Beratung / Unterstützung öffentlicher Sammlungen und
Bibliotheken beim Erhalt und Ausbau ihrer Bestände an
Schachliteratur.
Die Vereinigung finanziert sich durch den jährlichen
Mitgliedsbeitrag, Spenden und über Sponsoren.
Der Ausgabenplan wird durch den Schatzmeister im Aufrag des Vorstandes
geführt.
Es werden zwei Kassenprüfer gewählt, die jährlich die
Ausgaben und den Kassenstand prüfen und in der Mitgliederversammlung
berichten.
Diese Kassenprüfer sind keine Vorstandsmitglieder.
Einige Dienstleistungen und Kosten (wie
das regelmäßige Pflegen der Website / Datenbank-Verwaltung
/ Bereitstellung Internet-Zugang) werden von der Vereinigung bezahlt.
Ein bestimmter Geldbetrag wird für Projekte / Postgebühren
/ Bankgebühren / Hardware / Software ausgegeben.
Mit dem Datum des Eintrittes in die Vereinigung wird für
das Kalenderjahr ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig.
Dieser jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis Ende des (ersten) Quartals
des Kalenderjahres zu zahlen.
Die Zahlungsbedingungen sind durch den Schatzmeister zu organisieren
- zu möglichst geringen Kosten für die Mitglieder und die
Vereinigung.
4.
Auflösung der Vereinigung |
Die Vereinigung kann nur durch die Entscheidung einer
Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Der Vorstand hat dann die Vereinigung innnerhalb des Kalenderjahres
aufzulösen - jedes Mitglied erhält einen Datenbankauszug (in
lesbarer Form) auf CD-ROM mit dem Datenbestand beim Beschluss der Auflösung.
Das Kassenbestand der Vereinigung nach Durchführung der Auflösung
wird einer schachhistorischen Organisation oder einer öffentlichen
Institution, die sich mit Schachliteratur beschäftigt, gestiftet.
Der Antrag auf Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen,
die Aufnahme in die KWA wird durch den Vorstand bestätigt. Die
Mitgliedschaft ist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zu
beenden - sie endet dann mit Ablauf des Kalenderjahres.
Ein Ausschluss eines Mitglieds kann nur einstimmig durch den Vorstand
beschlossen werden.
Dies erfolgt bei unfairem Verhalten eines Mitglieds gegenüber anderen
Mitgliedern oder bei mehr als einjährigem Beitragsrückstand.
Alle Informationen werden an die Mitglieder per E-mail
mit entsprechenden Links zur Website verteilt.
Die Mitglieder haben Teilnahme- und Stimmrecht bei den jährlichen
Mitgliederversammlungen, sie können an den Vorstandssitzungen als
Gäste teilnehmen. Alle Mitglieder können für den Vorstand
kandidieren und sich an Expertengruppen beteiligen.
Den Mitgliedern werden Nachlässe auf die Publikationen und Reprints
gewährt, die durch die KWA unterstützt bzw. veranlasst werden.
Die Mitglieder haben freien Zugang zur bibliographischen Datenbank.
7. Pflichten der Mitglieder |
Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Die Höhe
des Mitgliedbeitrags (in Euro oder einer vergleichbaren Währung)
wird auf der Mitgliederversammlung für das nächste Jahr festgesetzt.
Unterstützung der Hauptziele der Vereinigung durch ihr eigenes
Handeln; dies kann z.B. der regelmäßige Beitrag zur bibliographischen
Datenbank sein.
Es wird von den Mitgliedern untereinander ein Verhalten im Einklang
mit den Regeln des fairen Geschäftsgebarens bei Tausch- und anderen
Geschäften erwartet.
8. Anzahl der Mitgliederversammlungen |
Es wird jährlich eine Mitgliederversammlung geben,
die durch den Vorstand zu organisieren ist.
Die Kosten der Versammlung (wie z.B. Saalmieten, Bewirtung während
der Versammlung) werden aus dem Kassenbestand oder über Sponsoren
getragen. Alle übrigen Kosten sind durch die Teilnehmer selbst
zu tragen.
Es kann zusätzliche regionale Treffen geben, die durch die Länder-Repräsentanten
organisiert werden.
9. Vorstandsfunktionen
der Vereinigung |
Die Vereinigung hat 3 Vorstandsfunktionen, die für
drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Schatzmeister
Die nächste Wahl wird 2013 stattfinden.
Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand führt alle Geschäfte der Vereinigung in
voller Verantwortung.
Entscheidungen auf Vorstandsebene werden mit einfacher Mehrheit gefällt.
Jede Entscheidung wird den Mitgliedern so schnell wie möglich per
Email und über die Website mitgeteilt.
Vorstandssitzungen
Es gibt mehrere Vorstandssitzungen (mindestens
drei) pro Jahr.
Diese Treffen werden durch den Vorsitzenden oder durch ein vom Vorsitzenden
benanntes Mitglied des Vorstandes organisiert.
An einer beschlussfähigen Vorstandssitzung müssen mindestens
zwei Vorstandsmitglieder und zwei Mitglieder des erweiterten Vorstands
teilnehmen. Den Vorstandsmitgliedern werden keinerlei Kosten ersetzt,
die durch die Teilnahme an der Sitzung entstehen.
10.
Andere Funktionen der Vereinigung |
Durch den Vorstand werden Länderrepräsentanten
benannt, die die Aktivitäten in ihrem Heimatland (und in ihrer
Muttersprache) koordinieren sollen.
Diese Repräsentanten der wichtigsten Länder bzw. Ländergruppen
(wie z.B. Nordamerika oder Skandinavien) sind hinzugewählte, nicht
stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes.
Der Vorstand kann weitere Expertengruppen berufen, die
sich um spezielle Projekte wie die Bibliographie-Datenbank oder um Publikationen
der Ken Whyld Association kümmern.
Der Leiter eines Expertenteams ist ein hinzugewähltes, nicht stimmberechtigtes
Mitglied des Vorstandes.
Der Vorstand wird Experten benennen, die die speziellen
Funktionen des
Webmasters bzw. des Administrators
der Datenbank erfüllen.
Diese Funktionen können für die regelmäßigen Leistungen
bezahlt werden, die Höhe der jährlichen Ausgaben für
diese Funktionen wird vom Vorstand festgelegt.
Dienstleistungen auf Anforderung werden durch den Vorstand entschieden
und beauftragt.